A
A
A
 
 
 
Die Stiftung hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen nachhaltig zu verbessern.

Aufgaben und Ziele

Am 17. November 2014 hat die Mitgliederversammlung der Gemeinnützigen Werkstätten Oldenburg e.V.(GWO) die Gründung der Stiftung Teilhabe beschlossen. Der Vorstand der GWO, Gerhard Wessels und Wolfgang Abend, haben die Geschäftsführung der Stiftung übernommen. Zweck der Stiftung ist es, in der Region Oldenburg Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung zu entwickeln: und zwar solche, die nachhaltig die Teilhabe in allen Lebensbereichen der Gesellschaft fördern und möglich machen.

Diesen Zweck hält unsere Satzung fest. In der Präambel der Satzung der Stiftung Teilhabe heißt es: 

Die Stiftung Teilhabe hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen nachhaltig zu verbessern. Um den Zweck zu erfüllen, richtet die Stiftung ihre Förderung unmittelbar an Menschen mit Beeinträchtigung sowie an steuerbegünstigte Einrichtungen, welche das Ziel verfolgen, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung zu verbessern. Besonderes Augenmerk bei der Förderung soll die Stiftung dabei auf Einrichtungen des Gemeinnützigen Werkstätten Oldenburg e.V. und ihm angeschlossener Gesellschaften legen. Die Arbeit der Stiftung Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung ist geprägt vom christlichen Menschenbild. Sie betrachtet jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit und Besonderheit und möchte mit ihrem Wirken einen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten.

Unsere Satzung fixiert den Stiftungszweck: Das macht den Geldfluss transparent. Die regionale Ausrichtung der Stiftung Teilhabe verstärkt dies. Ihr Wirken ist vor Ort erlebbar. Die ganze Satzung können Sie hier einsehen.
 
Arbeit, Teilhabe, Gemeinnützige Werkstätten, Inklusion, Erster Arbeitsmarkt