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Das Gute, welches du anderen tust, tust du immer auch dir selbst. (Leo Tolstoi)

Förderung

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? 
Dann haben Sie die freie Wahl: Ganz entsprechend Ihren Absichten und dem infrage kommenden Betrag – die Stiftung zu fördern, als Erblasser, Zustifter oder Spender. 

  • Mit einer Zustiftung können sie den Grundstock der Stiftung erhöhen. Das stärkt sie dauerhaft. Umfassende Informationen erhalten Sie hier.
  • Mit einer Spende können Sie ein konkretes Projekt fördern, sodass Ihr Geld punktgenau dafür verwendet wird. Wie dies funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Hauptsteuervorteile auf einen Blick:
  • Die Stiftung Teilhabe ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
  • Spenden aus Privatvermögen sind bis zu 20 Prozent der Einkünfte im Jahr abzugsfähig. Das heißt, dass Sie die zu entrichtende Einkommenssteuer durch Spenden um bis zu 20 Prozent senken können.
  • Zustiftungen können bis zu 1 Mio. Euro im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren pro Ehepartner als Sonderausgaben steuermindernd angesetzt werden.
  • Wir stellen Ihnen ab einem Betrag von 50 Euro eine Spendenbescheinigung aus, die Sie mit Ihrer Steuererklärung einreichen können. Unter diesem Betrag reicht dem Finanzamt in der Regel der Kontoauszug. Eine Spendenbescheinigung können Sie hier anfordern.
Wir möchten Sie „anstiften“ Gutes zu tun und beraten Sie gern auch persönlich zu den Möglichkeiten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine steuerrechtliche Beratung leisten dürfen. Wenn Sie größere Beträge spenden oder stiften wollen, sprechen Sie bitte vorher mit Ihrem Steuerberater. Weiterführende und aktuelle Informationen zu den Steuervorteilen auch unter: Stiftungswissen (Stand Steuervorteile: 12/2015)
 
Arbeit, Teilhabe, Gemeinnützige Werkstätten, Inklusion, Erster Arbeitsmarkt