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In der Mitte der Gesellschaft

Was bedeutet eigentlich »Inklusion«? 
Zunächst ist hier ein Menschenrecht bezeichnet, das für alle gilt: Die Möglichkeit nämlich, benachteiligende Ausgangslagen ausgleichen zu können und Teilhabe zu ermöglichen. Gesellschaftliche Vielfalt, die Individualität, Selbstbestimmung und die Bedürfnisse jedes einzelnen Menschen werden ausdrücklich anerkannt. 
Die Teilhabe an den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft ist das handlungsleitende Prinzip. Diesem ist unsere Stiftung verpflichtet. Das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot setzten wir positiv um, indem wir Menschen mit Beeinträchtigung auf dem Weg in die Mitte der Gesellschaft begleiten und mit ihnen zusammen zielführende Projekte entwickeln. Dies möchten wir insbesondere in der Region Oldenburg tun. Gehen Sie gemeinsam mit uns diesen Weg!

 
Arbeit, Teilhabe, Gemeinnützige Werkstätten, Inklusion, Erster Arbeitsmarkt