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Das Gute, welches du anderen tust, tust du immer auch dir selbst. (Leo Tolstoi)

Stifter werden

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns den Weg: „Inklusion nachhaltig fördern“ gemeinsam gehen möchten. Auf Dauer können Sie die Stiftung Teilhabe mit einer Spende in das Vermögen der Stiftung - die sogenannte Zustiftung - unterstützen.

Die Möglichkeiten haben wir für Sie auf dieser Seite knapp zusammengefasst. Sicherlich haben Sie aber dennoch Fragen. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein Gespräch mit Ihnen.


Zustiftung: Geld in den Grundstock stiften und damit dauerhaft stärken

Als Stifter stärken Sie das Anliegen der Stiftung Teilhabe dauerhaft. Zustiftungen fließen in das Vermögen der Stiftung. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten, denn unsere Satzung verpflichtet uns das Geld langfristig sicher und ertragbringend anzulegen. Gefördert werden die Projekte für Menschen mit Beeinträchtigungen nur aus den Vermögenserträgen. Das gewährleistet nachhaltige Förderung, quasi: Gutes tun für die Ewigkeit. Eine Zustiftung kann nicht nur zu Lebzeiten sondern auch testamentarisch erfolgen.

Treuhandstiftung: Die eigene Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Teilhabe

Die Stiftung Teilhabe kann sich als Treuhänderin für rechtlich unselbständige Stiftungen – sogenannte Treuhandstiftungen - zur Verfügung stellen, wenn ihr Zweck einem Stiftungszweck der Stiftung Teilhabe ähnlich ist und sich die Förderung an Menschen mit Beeinträchtigung richtet. 

Eine Treuhandstiftung ist eine nicht selbständige Stiftung. Das heißt Sie wird von der Stiftung Teilhabe  auf Grundlage eines Treuhandvertrags, in dem die Rechte und Pflichten geregelt werden, verwaltet. Sie besitzt weiterhin eine eigene Satzung und ihr Vermögen wird getrennt vom Vermögen der Stiftung Teilhabe verwaltet. Die Anerkennung einer Treuhandstiftung erfolgt einfach und schnell durch das Finanzamt.


Stifterdarlehen: Mit Zinsen aus dem eigenem Vermögen helfen

Mit einem Stifterdarlehen helfen Sie mit den Zinsen aus Ihrem Vermögen. Wir legen Ihr Geld sicher an, die Zinserträge kommen der Arbeit der Stiftung Teilhabe zugute. Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Darlehen ganz oder in Teilbeträgen zurück.

Wichtig zu wissen: Für das Darlehen oder die entgangenen Zinsen können keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden. Wenn Sie Ihr Darlehen allerdings später in eine Zustiftung umwandeln, kann diese steuerlich in Abzug gebracht werden.

Mit einer Spende, Zustiftung oder der Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Teilhabe unterstützen Sie nachhaltig die Inklusion in der Region Oldenburg.

 
Arbeit, Teilhabe, Gemeinnützige Werkstätten, Inklusion, Erster Arbeitsmarkt