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Das Gute, welches du anderen tust, tust du immer auch dir selbst. (Leo Tolstoi)

Förderung erhalten

Die Stiftung Teilhabe fördert auf Antrag Personen, Projekte und Einrichtungen entsprechend der Zielsetzung des Vereins Gemeinnützige Werkstätten Oldenburg e.V durch finanzielle Zuwendung. Dabei müssen folgende Förderungsgrundsätze erfüllt sein:

  • gefördert werden Vorhaben die der allgemeinen Teilhabe im Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft von Menschen mit Beeinträchtigung dienen.
  • die Förderung durch die Stiftung soll vor allem dort greifen, wo staatliche Eingliederungshilfe aufgrund finanzieller oder rechtlicher Beschränkungen nicht oder nur unzureichend zur Verfügung steht.
  • im Wesentlichen erfolgt die Förderung regional, im Geschäftsgebiet des Gemeinnützige Werkstätten Oldenburg e.V.
  • beantragte Vorhaben dürfen nur die in der Stiftungssatzung stehende Zwecke verfolgen. Weiterhin dürfen sie nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderanträge sind schriftlich bei der Stiftung Teilhabe, Rennplatzstraße 203, 26125 Oldenburg einzureichen. Details zur Förderung durch unsere Stiftung haben wir in unseren Förderrichtlinien festgelegt. Diese können Sie hier herunterladen. Wenn Sie Fragen zu einem Förderantrag haben, können Sie sich gerne auch persönlich an uns wenden.
 
Arbeit, Teilhabe, Gemeinnützige Werkstätten, Inklusion, Erster Arbeitsmarkt